Stellungnahme zur Anhörungsfassung des neuen Rahmenlehrplans Politische
Bildung für Berlin und Brandenburg
Der Landesverband Berlin der DVPB begrüßt den neuen Rahmenlehrplan für das Fach „Politische
Bildung“.
Die Konzepte und Kategorien der politischen Bildung werden gut aufgegriffen und in verständliche
und anwendbare Kompetenzniveaustufen übertragen. Vor allem der Teil A „Bildung und Erziehung in der Jahrgangsstufe 1-10“ und Teil B „Fachübergreifende Kompetenzen“ stellen nochmals die zentrale Rolle und die Bedeutung der politischen Bildung in der Schule in einer demokratischen Gesellschaft heraus.
Vor allem im Teil B der fächerübergreifenden Kompetenzentwicklung wird das Fach in 3 von
12 Themen explizit genannt: Demokratieerziehung, Europabildung in der Schule und Verbraucherbildung.
Für weitere 7 von 12 Themen kann das Fach „Politische Bildung“ einen wichtigen Beitrag zum Kompetenzerwerb der Schülerinnen und Schüler leisten: Berufs- und Studienorientierung, Gewaltprävention, Gleichstellung und Gleichberechtigung der Geschlechter (Gender Mainstreaming), interkulturelle Bildung und Erziehung, nachhaltige Entwicklung/Lernen in globalen Zusammenhängen, Umgang mit Vielfalt (Diversity), Verkehr und Mobilitätserziehung.
Dies zeigt, dass das Fach „Politische Bildung“ ein zentrales Anliegen einer modernen Schule in einer Demokratie ist und so auch berücksichtigt werden muss. Die o.g. Aufgaben können im Fach „Politische Bildung“ jedoch nur gemeistert werden, wenn die Länder Berlin und Brandenburg ausreichend Unterrichtszeit für dieses Fach zur Verfügung stellen. Für uns ist es in diesem Zusammenhang völlig unverständlich, wie der Rahmenlehrplan für
das Fach „Politische Bildung“ sowie die Teile A und B inhaltsgleich für das Land Berlin und Brandenburg gelten können, obwohl z. B. im Land Brandenburg das Fach „Politische Bildung“ in der Regel in der Sekundarstufe I mindestens mit einer Wochenstunde erteilt wird – was im Hinblick auf die vielfältigen Aufgaben des Fachen schon zu wenig ist.
Im Land Berlin hingegen wird das jetzige Fach „Sozialkunde“ bisher im Fächerverbund mit Geschichte in der Regel zweistündig unterrichtet. Wobei ein Drittel des Stundenumfangs für das Fach Sozialkunde „entfallen sollen“. Theoretisch entspricht dies in Berlin einer wöchentlichen Unterrichtszeit in der Sekundarstufe I von 30 min – also 15 min weniger als in Brandenburg. Auf ein Schuljahr bezogen, bedeutet dies, dass die Schülerinnen und Schüler in Berlin 600min oder auch 13,3 Wochenstunden weniger Unterricht in einem künftigen Fach „Politische Bildung“ haben – wohlgemerkt bei identischen Rahmenlehrplänen mit entsprechenden Standards und Kompetenzbeschreibungen.
Faktisch müssen wir als Landesverband Berlin der DVPB jedoch weiterhin bemängeln, dass das jetzige Fach „Sozialkunde“ im Fächerverbund mit Geschichte nicht oder nicht im festgelegten Umfang an den Berliner Schulen unterrichtet wird, da es zum einen häufig fachfremd durch Geschichtslehrkräfte ohne entsprechende fachwissenschaftliche Ausbildung unterrichtet wird. Zum anderen scheint auch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nicht an einer wirklichen und tatsächlichen Umsetzung des 1/3 –Anteils von Sozialkunde im Fächerbund interessiert zu sein. Denn selbst in der aktuellsten Fassung der Verordnung über die Schularten und Bildungsgänge der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I-Verordnung – Sek IVO) vom 31. März 2010 steht in den Stundentafeln für die Integrierten Sekundarschulen sowie für die Gymnasien: „In diesem Fach [Geschichte/Sozialkunde] sollen pro Halbjahr etwa ein Drittel des Unterrichts auf Sozialkunde entfallen.“
Durch die verwaltungsrechtliche Verwendung von „sollen“ statt „müssen“, räumt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft den Schulen und Lehrkräften einen Entscheidungsfreiraum (Ermessen) ein, der nicht sicherstellt, dass auch tatsächlich das Fach „Sozialkunde“ angemessen unterrichtet wird. Hierfür hätte die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft das „Sollen“ durch „Müssen“ zu ersetzen. Notwendig ist es zukünftig, dass auch auf dem Zeugnis eine Note für politische Bildung ausgewiesen werden muss.
Unter diesen Voraussetzungen befürchten wir, dass es dem Fach „Politische Bildung“ in Berlin wie dem Fach „Sozialkunde“ ergehen wird – eine politische Bildung in der Sekundarstufe I wird praktisch nicht stattfinden.
Doch Demokratie braucht Demokrat/-innen und Demokrat/-innen brauchen politische Bildung!
Zu einer Zeit, in der nach den aufrüttelnden Ereignissen durch PEGIDA, IS und der Zunahme
von Antisemitismus, Antiziganismus, antimuslimischem Rassismus im Bund und in verschiedenen Bundesländern Programme zur Stärkung der politischen Bildung angedacht werden, schafft das Land Berlin als Bundeshauptstadt es nicht durch die wirksame Etablierung der politischen Bildung in der Sek. I als eigenständiges Fach mit eigener Note und eigener Stundenzuweisung ein Signal zur Stärkung der politischen Bildung zu setzen.
Wir fordern als Landesverband der DVPB ein eigenständiges Fach „Politische Bildung“ auch in Berlin, das durchgängig mindestens mit zwei Wochenstunden erteilt wird.
Für (westliche) Demokratien ist Politikkompetenz in Form einer Demokratiekompetenz der Bürgerinnen und Bürger für ihre Teilhabe an der Demokratie unabdingbar. Daher sollten bzw. vielmehr müssen Schulen in den (westlichen) Demokratien auch die civic-literacy-Kompetenzen der Lernenden fördern und entwickeln, damit diese die politische Mündigkeit erlangen, um den „krisenhaften Gefährdungen“ der Demokratie erfolgreich entgegenzutreten.
Vor diesem Hintergrund kommt der Politischen Bildung in der Schule eine besondere Bedeutung zu, die nicht vernachlässigt werden darf. Zwar können einzelne Aspekte wie z. B. demokratische Verhaltensweisen – beispielsweise durch das Etablieren von Klassenräten – eingeübt und verfestigt werden. Die Herstellung der Verbindung von Demokratie und Politik als miteinander verflochtene Aspekte und nicht als Gegensatzpaar kann letztlich nur der Politikunterricht leisten. Dabei muss es gelingen, nicht nur die Vorurteile der Schülerinnen und Schüler gegenüber der aus ihrer Sicht „schmutzigen Politik“ abzubauen, sondern sie dazu zu befähigen, politische
Urteile aufzustellen und ihre Eingriffsmöglichkeiten in den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess zu erkennen und ggf. auch wahrzunehmen. Diese Urteilskompetenz erlangen Schülerinnen und Schüler, indem sie sich mit politischen Problemen und Konflikten auseinander setzen, die sich auf politische Entscheidungssituationen beziehen. In der Auseinandersetzung mit diesen Abwägungsüberlegungen in offenen Unterrichtssituationen „wächst“ die Urteilskompetenz der Schülerinnen und Schüler. Ein Politikunterricht, der die Grundsätze der Förderung der Urteilskompetenz beherzigt, indem unter anderem (zeitintensive) Methoden wie z. B. Planspiele, Talkshow, Pro-Contra-Debatten Anwendung finden, leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag für die Allgemeinbildung der Schülerinnen und Schüler, sondern trägt auch zur Stabilität der (demokratischen) Gesellschaften bei, da er zur politischen Mündigkeit befähigt und nicht nur „Institutionenkunde“ betreibt. Dazu benötigt das Fach „Politische Bildung“ (Unterrichts-)Zeit und die Unterstützung der politisch Verantwortlichen.

Mit freundlichen Grüßen,

Sven Kusserow, Marco Parizek, Prof. Dr. Sabine Achour, Mirko Niehoff
Vorstand der DVPB Berlin

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