In der Geschichte der Bundesrepublik bestand immer Konsens darüber, dass politische Bildung – zumal in staatlicher Verantwortung – vom unmittelbaren Regierungshandeln unabhängig konzipiert und strukturell verankert sein muss. So fand die außerschulische politische Jugendbildung im Rahmen der Jugendhilfe statt. Die dafür zuständigen Landesjugendämter waren als zweigeteilte nachgeordnete Behörden mit einer starken Stellung der Jugendhilfeausschüsse unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure konzipiert.

Ebenso waren die für die politische Erwachsenenbildung zuständigen Zentralen für politische Bildung als nachgeordnete Behörden mit einem Kuratorium, welches die Überparteilichkeit absichern soll, dem unmittelbaren Zugriff der jeweiligen Regierung entzogen. In mehreren Ländern wurde im letzten Jahrzehnt diskutiert, die Landeszentralen aus diesem Grund den Landesparlamenten anzugliedern, erfolgt ist dies aber nur in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein.

Mit den diversen Sonderprogrammen des Bundes und der Länder zur Förderung von (politischer) Bildung in den letzten 20 Jahren hat die Tendenz zugenommen, dass die Parlamente oder die jeweilige Regierung politische Bildung mit konkreten Aufgaben insbesondere der Prävention, Wertevermittlung oder Vielfaltsgestaltung ausstatten und schon alleine aufgrund der Größe der Programme damit erheblichen Einfluss auf die Ausgestaltung der politischen Bildung nehmen.

Auch durch diese Entwicklungen mitgeprägt, steht politische Bildung zunehmend unter Druck. Auf der einen Seite wird sie immer wieder angerufen, sie solle neutral sein und Pädagog:innen sollten ihre persönlichen politischen Standpunkte und Einsichten verschweigen. Erfreulicherweise wird diese falsche Ansicht in einem immer breiteren Konsens zurückgewiesen (etwa KMK, Ministerien, bpb). Auf der anderen Seite wird politische Bildung jedoch immer offensiver in ihrer (sowieso schon immer prekären) Autonomie beschnitten, ihre „Regierungsferne“ steht ernstlich zur Debatte. Dies geschieht auf mehreren Ebenen: Erstens in Diskursen, in denen argumentiert wird, ‚gute‘ politische Bildung sei eine solche, die für Erhalt und die Stärkung einer ‚wehrhaften Demokratie‘ (quasi als positiver Verfassungsschutz 2.0) stehe. Zweitens durch direkte Förderpolitik, die nicht mehr als politische Bildung, sondern als Extremismusprävention gelabelt wird und damit näher in den Bereich der inneren Sicherheit denn in den Bereich der Bildung fällt. Und drittens durch konkrete Maßnahmen, in denen Ressourcen aus Landeszentralen für politische Bildung abgezogen werden um ‚Stabsstellen im Kampf gegen den Extremismus‘ direkt in Ministerien einzurichten (wie etwa im Fall NRW 2023 geschehen)1.

Es besteht die Gefahr, dass die aktuellen Entwicklungen als Beispiel dafür dienen können, wenn nach den Landtagswahlen im Herbst in den Bundesländern Thüringen, Sachsen und Brandenburg Mehrheiten entstehen, denen die Arbeit der Landeszentralen schon immer ein Dorn im Auge war. Daher sollte die Empfehlung von Hannah Beck u.a., veröffentlicht auf dem Verfassungsblog2, aufgegriffen werden und die Landeszentralen durch gesetzliche Regelungen in ihrer Existenz gesichert und in ihrer Unabhängigkeit gestärkt werden.

Die politische Bildungslandschaft in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die außerschulische politische Bildung, ist durch eine plurale Trägerlandschaft gekennzeichnet, die sich gerade dadurch (der Idee nach) auszeichnet, dass sie im Sinne des Subsidiaritätsprinzips und als Teil der Zivilgesellschaft agiert und durch eine gewisse Staatsferne bestimmt ist. Der Staat sollte hier Rahmenbedingen schaffen, jedoch nicht die Landschaft der Träger steuern oder als Teil einer ‚wehrhaften Demokratie‘ vereinnahmen. Gerade die Offenheit, Pluralität und Kontroversität zeichnet die Trägerlandschaft aus und macht diese so fruchtbar für politische Bildung, denn auch diese ist durch Offenheit, Pluralität und Kontroversität gekennzeichnet. Der direkte Zugriff der Regierungen gefährdet somit nicht nur die staatlich verantwortete politischen Bildung, sondern die Landschaft der politischen Bildung insgesamt.

1 Siehe kritisch dazu die Stellungnahme des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Deutschen Vereinigung für politische Bildung e.V.

2 Beck, Hannah; Jaschinski, Jannik; Kordt, Klemens; Müller-Elmau, Marie; Talg, Juliana (2024): Rechtsstaatliche Resilienz in Thüringen stärken. Handlungsempfehlungen aus der Szenarioanalyse des Thüringen-Projekts, VerfBlog, DOI: 10.17176/20240416-103633-0

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