Empfehlungen bei Vorwürfen wegen angeblichen Fehlverhaltens

Der Bundesvorstand der Deutschen Vereinigung für Politische Bildung empfiehlt Kolleginnen und Kollegen, falls sie mit Vorwürfen wegen angeblicher Verletzung des sogenannten Neutralitätsgebotes z.B. im Unterricht konfrontiert werden,
diese Schritte:

  1. Ruhe bewahren und sich mit Kolleginnen und Kollegen beraten.
  2. Die Szene, die Situation und den Kontext des Handelns inhaltlich konkret erinnern und aufschreiben.
  3. Information an die Schulleitung, ggf. um Beratung bitten.
  4. Die Deutsche Vereinigung für Politische Bildung kontaktieren. Wir bieten an, Sie gegen Einschüchterungsversuche und für Ihre Position einer kontroversen politischen Bildung zu unterstützen. Bundesweit sind wir über die Seite des Bundesverbandes erreichbar www.dvpb.de – hier in Berlin über www.dvpb-berlin.de – Kontakt über unsere Vorstandsmitglieder
  5. Kontakte mit – ggf. -:
    – Personalrat (an Schule und / oder in der Schulaufsicht),
    – Gewerkschaft, Philologenverband o. a. (in der Schule, im Bezirk oder Land),
    – Fachaufsicht (in der Kommune, im Bezirk oder Land),
    – Rechtsaufsicht (in der Kommune, im Bezirk oder Land).

Nicht Presse, social media o. a. Instanzen einschalten (das kann kontra-produktiv sein, womöglich dem Interesse der Gegenseite dienen).

Je nach Bundesland sind die Strukturen von Personalrat, Aufsichtsbehörden und Interessenverbänden unterschiedlich. Deshalb sind oben unterschiedliche regionale Bezüge erwähnt worden, von denen der zutreffende in der Regel entweder
bekannt oder leicht auffindbar ist.

Hintergrundinformationen

Das „Neutralitätsgebot“ bezieht sich allein auf die Chancengleichheit der Parteien, die durch Lehrerinnen und Lehrer in Schule und Unterricht zu wahren ist. Dies umfasst nicht die kritische Auseinandersetzung mit Parteien und ihren Programmen im Unterricht.

Aus dem in den Schulgesetzen der Länder formulierten Auftrag der Schulen, die Schülerinnen und Schüler zu Mündigkeit und Verantwortung zu erziehen, ergibt sich die Notwendigkeit zu kontroversen politischen Debatten. Will Schule dem Erziehungsauftrag in einer demokratischen und offenen Gesellschaft gerecht werden, müssen Schülerinnen und Schüler auf demokratische Auseinandersetzungen vorbereitet werden.

Der Beutelsbacher Konsens spricht daher von „Kontroversität“ – ein angebliches Neutralitätsgebot ist hier weder enthalten noch intendiert.

Hier gibt es unsere Handlungsempfehlungen als PDF zum runterladen und weiter verbreiten.

AfD Meldeportal - Empfehlungen bei Vorwürfen wegen angeblichen Fehlverhaltens

Hinweise:

AfD-Mitarbeiter möchte, dass Schule Teilnahme an rassismuskritischem Uni-Projekt absagt, Presseerklärung Fereidooni/Schedler
https://www.karim-fereidooni.de/wp-content/uploads/2018/12/2018-12_Presseerklaerung_Fereidooni_Schedler.pdf

Sibylle Reinhardt, Jagd auf Lehrer statt Beutelsbacher Konsens. Kommentar zum Portal „Neutrale Schulen“ der AfD in Hamburg
(gwp 1/2019) https://www.budrich-journals.de/index.php/gwp/article/view/32524